



Gemeindemitteilungen der Woche 33
Überschwemmung in Stettlen
In der Nacht vom Samstag auf Sonntag, 14./15. August 2010 haben langandauernde, heftige Regenfälle zu Überschwemmungen in Stettlen geführt. Dank grosser Präsenz der Stettler Feuerwehr mit 33 Personen im Einsatz und ihrem hervorragenden Hochwasserschutzkonzept konnten viele Schäden verhindert werden. Die nach dem bisher grössten Hochwasser im Jahr 2006 getroffenen Massnahmen haben sich bewährt. Die ausserordentlich grossen Wassermengen haben jedoch insbesondere im Bereich der Drogerie an der Bernstrasse und im Bereich des Durchlasses unter den RBS-Geleisen hindurch zu Schäden geführt. Der Kiessammler im Oberdorf wurde laufend ausgebaggert. Diese beiden neuralgischen Punkte werden auf Verbesserungen hin prioritär bearbeitet. Auch entlang der Worble entstand ein grosser See. Aus der Worble mussten Strohballen geborgen werden.
Feuerwehr und Werkhof gebührt grosser Dank für Ihren Einsatz. Der Dank geht auch an die betroffene Bevölkerung, die mitgeholfen hat, Schäden zu verhindern. Nach wie vor ist dem privaten Gebäudeschutz grosse Aufmerksamkeit zu schenken.
Der Gemeinderat
Kabelnetz Stettlen:
Analogfernsehen für nur Fr. 10.–* pro Monat
Kennen Sie das top-aktualisierte Kabelnetz der Gemeinde Stettlen?
Das Kabelnetz Stettlen ist im Eigentum der Gemeinde und befindet sich mit einer Bandbreite von 862 MHz auf dem aktuellsten Stand der Technik!
Bei der Cablecom GmbH wird das Grundangebot an UKW-Radio- und Fernsehprogrammen bezogen.
Das aktuelle Programmangebot mit der Frequenz- resp. Sendertabelle kann unter dem Link http://www.cablecom.ch/tvradio/sendertabelle eingesehen oder bei der Finanzverwaltung bezogen werden.
Nutzen Sie diese Chance und bezahlen Sie für das Grundangebot, die Netzbenützung und den Empfang von zurzeit 37 analogen Fernseh- und 44 Radiosender, monatlich nur Fr. 10.—* pro Wohnung/Einfamilienhaus.
Die Gebühr wird dem/der EigentümerIn der Liegenschaft in Rechnung gestellt (Akonto-Rechnung im Juni, Schlussrechnung im Dezember). Bei Mietwohnungen ist die Benützungsgebühr in der Regel in den Nebenkosten enthalten.
Die Vermarktung von Zusatzangeboten (z.B. Internet, Telefonie und über 165 digitale Fernseh- und 75 Radiosender) erfolgt direkt durch die Cablecom. Unter www.cablecom.ch erhalten Sie weitere Informationen und können sich für die verschiedenen Angebote anmelden. Im Weiteren liegen auch Prospekte und Flyer beim Schalter der Finanzverwaltung auf.
Sie haben kein Fernsehgerät oder beziehen keine Zusatzangebote bei Cablecom? Sie möchten Ihren plombierten Anschluss wieder aktivieren?
Ihr Ansprechspartner für die Plombierung oder Aktivierung des Anschlusses ist die Finanzverwaltung. Die Kosten dafür betragen pro Plombierung/Aktivierung Fr. 20.—*. Aus-genommen ist die erste Plombierung nach Erstellung des Anschlusses, welche gratis ist.
Neuanschlüsse
Für Neuanschlüsse beträgt die Anschlussgebühr pro Liegenschaft Fr. 1'200.—*, zuzüglich Fr. 400.—* pro Wohnung. Interessenten für einen Anschluss melden sich bei der Finanzverwaltung Stettlen.
Haben Sie Störungen im Netz?
Im Störungsfall klären Sie zuerst ab, ob sich die Ursache tatsächlich im Netz befindet. Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob bei ihnen die gleichen Probleme aufgetreten sind. Sind Sie aufgrund dieser Abklärungen überzeugt, dass die Ursache der Störungen netzseitig ist, benachrichtigen Sie die Finanzverwaltung Stettlen oder direkt die Cablecom Tel 0800 66 88 66.
Bei Fragen rufen Sie uns an. (Finanzverwaltung, Tel. 031 930 88 40) Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.
*zuzüglich MWSt
Finanzverwaltung Stettlen
Einladung zur Informationsveranstaltung und Mitwirkung betreffend Verkehrsrichtplan
Am Dienstag, 31. August 2010, 20.00 Uhr findet im Saal des Gasthofs Linde eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Verkehrsrichtplan statt.
Der Verkehrsrichtplan aus dem Jahr 2002 wurde durch die Spezialkommission Verkehrsfachgruppe und Gemeinderat überarbeitet. Folgende hauptsächliche Anpassungen werden vorgeschlagen:
• Erweiterung resp. Einführung der Tempo 30-Zonen in den Quartieren Bleiche, Oberdorf, Bahnhofstrasse, Ringstrasse, Gartenstrasse und oberer Bereich Bergackerstrasse
• Massnahmen betreffend Langsamverkehr
Öffentliche Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung dauert von
30. August bis am 29. September 2010. Der Verkehrsrichtplan kann während der Mitwirkungsfrist zu folgenden Öffnungszeiten in der Bauverwaltung, Bernstr. 72, 1. Stock eingesehen werden:
• Montag: 8.00–11.30 Uhr / 14.00–17.30 Uhr
• Dienstag bis Freitag: 8.00–11.30 Uhr / 14.00-16.30 Uhr
An folgenden Tagen erteilen ausserhalb der Büroöffnungszeiten der zuständige Gemeinderat sowie der Bauverwalter detaillierte Auskünfte:
Samstag, 4.9.2010, 9.00–12.00 Uhr, Bauverwaltung, Ruedi Zimmermann, Gemeinderat Ressort Tiefbau
Mittwoch, 8.9.2010, 16.30–19.30 Uhr, Bauverwaltung, Peter Masciadri, Bauverwalter
Samstag, 11.9.2010, 9.00–12.00 Uhr
Bauverwaltung, Ruedi Zimmermann, Gemeinderat Ressort Tiefbau
Die Bevölkerung ist eingeladen sich während der Mitwirkungsfrist schriftlich zu äussern. Die Mitwirkungseingaben werden durch den Gemeinderat geprüft und bearbeitet. Danach wird die überarbeitete Vorlage des Verkehrsrichtplans dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet.
Der Gemeinderat
Verstärkung der Zusammenarbeit
Keine vertieften Fusionsabklärungen
Die Gemeinden Stettlen und Vechigen arbeiten heute in diversen Bereichen (Sozialwesen, Jugendarbeit, Wischmaschine u.a.) zusammen. Die Gemeinderäte der Gemeinden Stettlen und Vechigen und ihre Verwaltungskader haben sich im Rahmen einer Klausur einlässlich über die Frage unterhalten, ob die Zusammenarbeit verstärkt werden soll und ob allenfalls vertiefte Fusionsabklärungen getroffen werden sollen. Unterdessen haben beide Gemeinderäte die Erkenntnisse aus dieser Klausur ausgewertet und die nachstehenden Beschlüsse gefällt.
Beide Gemeinden sind sich einig, dass eine Vertiefung der Fusionsthematik zur Zeit noch verfrüht wäre, zu gross sind im Moment die Unterschiede bezüglich der «politischen» Kultur, des Bewusstseins der Bevölkerung und auch der Finanzkraft. Zudem fehlen aktuell der finanzielle Leidensdruck sowie der konkrete Mehrwert, welche weitestreichende Reformen zu begründen vermöchten. In nächster Zeit steht nicht eine Fusion, sondern vielmehr eine Verstärkung der Zusammenarbeit im Vordergrund. Nach einer Phase der verstärkten Zusammenarbeit soll Bilanz gezogen werden, hier wird sich zeigen, ob das Thema «Fusion» aufgrund der gemachten Erfahrungen erneut zur Diskussion gestellt werden soll.
Im Sinne einer «strategischen Allianz» wollen die Gemeinden ihre Zusammenarbeit verstärken. Ohne die Zusammenarbeit mit anderen Partnern abzubrechen geht es doch darum, in Zukunft die interkommunale Zusammenarbeit in erheblichem Ausmass zu vertiefen und auszubauen. Die Zusammenarbeit soll sich nicht auf die technische Ebene beschränken, vielmehr legen die beiden Gemeinden besonderes Gewicht auf die gemeinsame politische Steuerung. Dies bedingt eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit. Vorerst soll diese in den folgenden Bereichen geprüft werden:
• Werkhof
• Bauverwaltung
• Feuerwehr
• Gemeinsame Aussenpolitik (z.B. Auftritt und Verhalten in der Regionalkonferenz)
Eine gemeinsame Kommission, bestehend aus den Gemeindepräsidenten und den Vizegemeindepräsidentinnen soll das Projekt steuern und den Prozess politisch begleiten.
Gemeinderat Stettlen und
Gemeinderat Vechigen